Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
Leitlinie 21. Datenschutz

Während des Prozesses zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit werden sensible Informationen sowohl aus trägerinternen als auch -externen Quellen gesammelt und genutzt. Diese Daten müssen gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und den jeweiligen Berufsregeln geschützt werden.