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  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

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Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
B.5. Zusammenarbeit und Schlichtung

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit bezieht sich auf eine Arbeitspraxis, bei der Personen und Organisationen auf ein gemeinsames Ziel hin zusammenarbeiten und tragfähige Ergebnisse fördern.

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit am wirksamsten sind, wenn sie gemeinsam mit den Hauptakteuren entwickelt werden. Die Träger der sozialen Sicherheit sollten so handeln, dass die Beziehungen mit den verschiedenen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Phasen des Prozesses zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit die Personen in die Lage versetzen, die im Programm formulierten Ziele zu erreichen. Die Zusammenarbeit und Beteiligung aller Akteure – die betroffene Person, ihr Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertreter wie die Gewerkschaften, die Gesundheitsdienstleister und anderen Dienstleister, auch innerhalb der Träger – bieten die beste Möglichkeit für die Entwicklung eines wirksamen Programms für die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, einen effizienten Ressourceneinsatz, die Vermeidung von Doppelarbeiten und die Rückkehr der betroffenen Person an den Arbeitsplatz. Bei gewerkschaftlich organisierten Betrieben ist ein konsensorientierter Ansatz zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit am wirksamsten.

Streitschlichtung

Kommt es zu irgendeinem Zeitpunkt im Prozess der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zu einer Meinungsverschiedenheit, sollte ein Schlichtungsprozess eingeleitet werden, der den Eyperten im Disability Management, die Person mit einer Behinderung und sofern vorhanden ihren Interessenvertreter zusammenbringt, damit die Herausforderung gemeinsam identifiziert und gelöst werden kann. Ist ein Integrationsgremium im Betrieb vorhanden, sollten die Vertreter dieses Gremiums darüber informiert und an der Schlichtung beteiligt werden. Ziel dieses Prozesses ist es, das Problem zu identifizieren und Wege zu finden, wie es so gelöst werden kann, dass die Beschäftigung der Person mit Behinderung letztlich gesichert wird.

Kann keine Einigung erzielt werden, sollten die streitenden Parteien Zugang zu einer unabhängigen und unparteiischen Stelle haben, damit die unter den geltenden Gesetzen oder Richtlinien zustehenden Rechte oder Pflichten bewertet werden können. Das Schlichtungssystem sollte sich auf den Einzelfall konzentrieren und das Gerechtigkeitempfinden stützen und die Spielräume der gesetzlichen Bestimmungen und Präzedenzfälle nutzen. Der Experte im Disability Management sollte zur Vermeidung eines Interessenskonflikts nicht in dieses Schlichtungsverfahren eingebunden werden. Ist eine Schlichtungsentscheidung getroffen worden, sollte ein Recht auf Berufung bei einer unabhängigen Instanz bestehen.