Die für die Erbringung von Dienstleistungen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit Verantwortlichen – ob innerhalb der Träger der sozialen Sicherheit oder in den Organisationen der Partner und Akteure – verfügen gemäß international anerkannten Kompetenzen über das nötige Fachwissen und die nötigen Fähigkeiten.
Die Verantwortlichen für Dienstleistungen in der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit kennen sich in der jeweiligen Rechtsordnung bezogen auf die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit aus; können gemäß dem Programmrahmen der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit Maßnahmen von hoher Qualität entwickeln und erbringen; können wirksam kommunizieren, in einem Team arbeiten und einfühlsam und respektvoll mit der betroffenen Person umgehen; verstehen die medizinischen und rehabilitationsbezogenen Erfordernisse; können geeignete Anpassungen oder Erweiterungen des Arbeitsplatzes vorschlagen und stehen in Verbindung mit allen Akteuren im Prozess zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit.