Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz -
Leitlinie 14. Analyse der Ermittlungsergebnisse und Konsensbildung zum Handeln

Der Träger der sozialen Sicherheit legt auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeurteilung und der Daten zum Gesundheitsbedarf die Handlungsprioritäten einvernehmlich fest.