Sektion für Prävention

Internationale Sektion der IVSS für Erziehung und Ausbildung zur Prävention

Sektion für Prävention

Internationale Sektion der IVSS für Erziehung und Ausbildung zur Prävention

Die Internationale Sektion der IVSS für Erziehung und Ausbildung zur Prävention setzt sich dafür ein, dass jede Person sich die Risiken, denen sie sich möglicherweise aussetzt, stärker bewusst macht und dass sie in der Lage ist, sich an der Unfallprävention zu beteiligen.

Ziele

Viele Menschen tragen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei: Entscheidungsträger, Sicherheitsingenieure und Sicherheitstechniker, Industriehygieniker, Betriebsräte, Bedienpersonal am Arbeitsplatz usw. Sie alle benötigen eine Ausbildung in der Prävention von Arbeitsrisiken, damit mehr getan wird, als lediglich Gefahrenverhütungsvorschriften weiterzureichen.

Die Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention hat zum Ziel, dass jede Person sich die Risiken, denen sie sich möglicherweise aussetzt oder die sie für sich und für andere auslöst, stärker bewusst macht und dass sie in der Lage ist, sich an der Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden zu beteiligen.

Die Ausbildung sollte gleichzeitig mit dem Erlernen des beruflichen Know-hows beginnen und auf einer allgemeinen Schulung in der Vermeidung aller mit menschlichen Tätigkeiten verbundenen Risiken aufbauen. Die Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention untersucht verschiedene Aspekte dieser Erziehung und Ausbildung, indem sie sich insbesondere auf pädagogische, konzeptuelle und methodische Aspekte der Risikoprävention konzentriert.

Mit Symposien, Arbeitsgruppen, Seminaren und Veröffentlichungen versucht sie, die Erziehung und Ausbildung im Bereich der Risikoprävention am Arbeitsplatz in Unternehmen, Schulen und Universitäten zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie in der Geschäftsordnung der Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention.

Struktur

Die Sektion besteht aus ihren Mitgliedern. Die zwei ausführenden Organe der Sektion sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Der Vorstand der Sektion führt die laufenden Geschäfte und arbeitet das Tätigkeitsprogramm aus. Er wird an der Mitgliederversammlung von den Mitgliedern der Sektion gewählt und besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, drei Stellvertretenden Vorsitzenden und einem oder einer Generalsekretär/in.

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern der Sektion und tritt alle drei Jahre zusammen. Die Mitglieder können Themen vorschlagen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms der Sektion behandelt werden sollen.

Die Sektion wird durch Mitgliederbeiträge finanziert, deren Höhe vom Vorstand festgelegt wird.

Vorstandsmitglieder

Vorsitzende/r

Alan Stevens
 
Alan Stevens
Anstalt für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Institution of Occupational Safety and Health - IOSH)
Vereinigtes Königreich
E: [email protected]

Stellvertretende Vorsitzende

Gabriele Pappai
Geschäftsführerin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Doo Yong Park
Koreanische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Korea Occupational Safety and Health Agency  - KOSHA)    
Republik Korea

Sook Shim
Koreanische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Korea Occupational Safety and Health Agency  - KOSHA)    
Republik Korea

Generalsekretärin

Alison van Keulen
 
Alison van Keulen
Anstalt für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Institution of Occupational Safety and Health - IOSH)
Vereinigtes Königreich
E: [email protected]

Arbeitsgruppen

Um ihre Ziele zu erreichen, setzt die Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention Arbeitsgruppen ein, organisiert Symposien zu allgemeinen oder methodenbezogenen Themen und veröffentlicht Protokolle und Berichte der Symposien.

Die Arbeitsgruppen werden auf Beschluss des Vorstands der Sektion eingerichtet, der auch ermächtigt ist, sie aufzulösen. Den Vorsitz der Arbeitsgruppen übernimmt eine der beteiligten Organisationen, die ihrerseits eine oder einen Mitarbeitende/n zur/m Vorsitzenden ernennt.

Die Ziele und Tätigkeitsprogramme werden dem Vorstand der Sektion vom Vorsitz zur Genehmigung vorgelegt. Den Mitgliedern der Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention steht es frei, beim Sekretariat der Sektion die Mitgliedschaft in einer beliebigen Arbeitsgruppe ihrer Wahl zu beantragen.

Arbeitsgruppe 5 (AG 5) „Ausbildung in Sicherheit und Gesundheit: von der Schule in den Beruf“

Mandat

Sammeln, Austausch und Förderung bester Praxis in der Erziehung und Ausbildung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf, unter Berücksichtigung der drei Phasen Erziehung, Ausbildung und Eintritt ins Erwerbsleben.

Projekte

Vorbereitung einer Publikation auf der Grundlage der Grundsätze, Ziele und Tätigkeiten der folgenden drei Dokumente:

  • Protokoll von Québec für die Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unterricht und die berufliche Bildung;
  • Berliner Erklärung zur Entwicklung einer Präventionskultur zu Sicherheit und Gesundheit: Von der Schule in den Beruf;
  • Charta von Lissabon für eine Strategie zur Unterweisung und Begleitung junger Beschäftigter im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit.

Arbeitsgruppe 6 (AG 6) „Entwicklungsstrategien“

Mandat

Hilfe für Länder, insbesondere für Entwicklungsländer, um sicherzustellen, dass geeignete Institutionen Verantwortung für die Aufnahme von Arbeitsschutzkompetenzen in Erziehungs- und Ausbildungsprogramme übernehmen.

Das Protokoll von Québec liefert einen Rahmen für Länder, die gemeinsam eine Orientierung für die Aufnahme von Kompetenzen aus dem Bereich Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in ihre Erziehungsprogramme geben wollen.

Wie schaffen wir es, diese Gemeinschaften einander näher zu bringen? Die Sektion kann Ländern helfen, eine Partnerschaft aufzubauen, sobald sie die Grundsätze des Protokolls von Québec umgesetzt haben. Darum übernimmt die Arbeitsgruppe 5 (AG 5) die Aufgabe, das Protokoll von Québec zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass es für die Neugestaltung von Erziehungsprogrammen verwendet wird.

Die Arbeitsgruppe 6 (AG 6) kann sich bei jedem Schritt in diesem Prozess einschalten und Ländern helfen, die ihre eigene Situation dahingehend anpassen möchten, dass sie den Grundsätzen und Maßnahmen des Protokolls von Québec genügen, und die ihre methodischen Instrumente entsprechend verbessern wollen.

Projekte

  • Förderung von Produkten, die von der IVSS (von ihren Sektionen und Arbeitsgruppen) über die Jahre entwickelt und produziert wurden, und Erhöhung des Bewusstseins für die Erziehung und Ausbildung zur Prävention gemäß dem Protokoll von Québec, der Erklärung von Berlin und der Charta von Lissabon im entsprechenden Bereich (Region, Staat, Provinz);
  • Förderung praktischer Instrumente und bester Praxis, die von den Mitgliedsinstitutionen der IVSS entwickelt wurden;
  • Durchführung eines Pilotprojekts zusammen mit einer gemeinnützigen Organisation in Brasilien (Provinz Pernambuco) für die Umsetzung eines Modells zur Aufnahme von Arbeitsschutzfragen in die Erziehung und Ausbildung zur Prävention.

Arbeitsgruppe „Experten“

Das Mandat wird derzeit überarbeitet.