Fachausschüsse

Fachausschuss für Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

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Fachausschuss für Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen

Ohne Beitragseinzug und ohne die so zufließenden Finanzmittel kann die soziale Sicherheit nicht existieren. Es gibt zwar unterschiedliche Modelle, wie der Beitragseinzug organisiert wird (Einzug durch die Institution selbst, durch eine besondere Stelle oder im Rahmen des Steuereinzugs), aber sie haben dennoch zahlreiche Gemeinsamkeiten.

Der Fachausschuss für Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen kümmert sich um alle Aspekte der Finanzierung der sozialen Sicherheit und ihrer Sicherstellung. Zwar befasst sich der Fachausschuss nicht vordringlich mit dem Modell der Finanzierung über Steuereinnahmen, aber er interessiert sich auch für Fragen, die über den reinen Einzug hinausgehen, wie etwa makroökonomische Aspekte sowie die entsprechenden technischen und operativen Aspekte.

Als der zuständige Fachausschuss, der sich mit dem Einzug von Beiträgen befasst, kümmert sich der Fachausschuss für Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen auch um die Berücksichtigung dieser Fragen in den von der Vereinigung herausgegebenen Orientierungsdokumenten über allgemeine Themen wie Kommunikation, Ausweitung der Deckung, Governance und Dienstleistungsqualität, insofern sie für den Beitragseinzug Bedeutung haben können. So beteiligt sich der Fachausschuss unter anderem an der Produktion der Leitlinien der IVSS.

Der Fachausschuss befasst sich insbesondere mit der Koordination und Überarbeitung der Leitlinien der IVSS für Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen sowie der Leitlinien der IVSS über Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit. Dazu pflegt er einen regelmäßigen Austausch mit den anderen Fachausschüssen zu Fragen, die sie besonders betreffen, etwa mit dem Fachausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Fachausschuss für Organisation, Verwaltung und Innovation und dem Fachausschuss für Gesundheitsleistungen und Krankenversicherung.

Außerdem liefert der Fachausschuss regelmäßig Beispiele guter Praxis, die für die betroffenen Mitgliedsinstitutionen von Interesse sein können und beispielsweise die regelmäßige und proaktive Bereitstellung von Informationen für Sozialversicherte über ihre während ihres Arbeitslebens erworbenen Leistungsansprüche, den Einsatz innovativer Lösungen zum Schutz der Leistungsansprüche, die Finanzverwaltung der Institutionen, die Ausweitung der Deckung auf Selbstständige und Beschäftigte sehr kleiner Unternehmen sowie die Umsetzung von geeigneten Risikomanagementverfahren und von gezielten Kontrollen betreffen.

Schließlich koordiniert der Fachausschuss auch die Reflexion von Institutionen der sozialen Sicherheit, die für Beitragseinzug und Betrugsbekämpfung zuständig sind, zu aktuellen Fragen und schlägt anhand konkreter Daten und Analysen von Umfragen bei Mitgliedern angemessene Strategien vor. Nach der Prüfung der möglichen Maßnahmen verfasst der Fachausschuss Fachberichte, die am Weltforum für soziale Sicherheit vorgestellt werden. So hat der Fachausschuss unter anderem Berichte zur Betrugsbekämpfung und zum Beitragseinzug bei Beschäftigten digitaler Dienstleistungsplattformen (die oft als Selbstständige deklariert werden) verfasst.