Fachausschüsse

Fachausschuss für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit

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Fachausschuss für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit

Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit haben in der IVSS als Gründungsmitglieder von Anfang an eine bedeutende Rolle gespielt. Der IVSS-Fachausschuss für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit wurde als einer der ursprünglichen Fachausschüsse 1951 gegründet. Sein Ziel ist es, Netzwerke für Spezialisten zu schaffen, damit sie zusammenarbeiten und gemeinsam die Diskussion über die fachlichen Aspekte dieser Hilfsvereine voranbringen sowie zu Forschung und Analyse in spezifischen Bereiche der sozialen Sicherheit beitragen können.

Das Governance-Modell der Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit verkörpert den Grundsatz der Solidarität, der im Mittelpunkt des Sozialschutzes steht. Es reiht sich in der Mitte zwischen öffentlich und privat verwalteten Sozialschutzsystemen ein und spielt eine wesentliche Rolle in nationalen Gesundheitssystemen, in der Unterstützung für Familien und in anderen Bereichen der Sozialdienste. Das Modell gewinnt auch immer mehr an Bedeutung bei der Bereitstellung von Heimbetreuungsdienstleistungen für eine alternde Bevölkerung.

Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit sind in zahlreichen Ländern ein wichtiger Stützpfeiler des umfassenden Sozialschutzes. Dieser basiert auf öffentlichen Sozialversicherungsprogrammen und staatlicher Hilfe, aber auch auf der aktiven Beteiligung nicht-staatlicher Organisationen und von Freiwilligenverbänden. Genau wie Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sind die Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit Schlüsselelemente der sozialen Wirtschaft. Ihre Programme sind erschwinglich und leisten einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Armut und Ungleichheit, indem sie verschiedene Bevölkerungsgruppen dazu befähigen, schwierige Situationen im Leben besser zu bewältigen. Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit zeichnen sich durch besondere Eigenschaften aus, die sie von anderen Organisationsstrukturen abheben. Sie werden nach dem demokratischen Grundsatz „ein Mitglied, eine Stimme“ geführt. Dadurch sind die Mitglieder stark an der Entscheidungsfindung beteiligt und untereinander sozial verbunden. Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit agieren innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, der dafür sorgt, dass es bei der Auswahl der Mitglieder nicht zu Diskriminierung kommt. Sie streben danach, ihr Handeln mit der staatlichen Politik und ihren Grundsätzen der Universalität, Solidarität und gegenseitigen Verantwortung in Einklang zu bringen.

Vor dem Hintergrund des vorgenannten historischen und institutionellen Profils der Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit besteht das Hauptziel des IVSS-Fachausschusses für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit darin, über den Wissensaustausch im Bereich der fachlichen und verwaltungstechnischen Verbesserungen ein kohärentes Tätigkeitsprogramm umzusetzen. Unter anderem hat der Fachausschuss zahlreiche Beispiele guter Praxis gesammelt, die das große Potenzial der Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit im Hinblick auf die Ausweitung der Sozialversicherungsdeckung und die Verbesserung der Angemessenheit von Leistungen und Dienstleistungen deutlich aufzeigen.

Zu den aktuellen Prioritäten des Fachausschusses für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit zählen die sich verändernden Bedürfnisse einer immer älter werdenden Bevölkerung, die Sozialversicherungsdeckung in einer sich verändernden Welt, die Rolle der sozialen Sicherheit in der Förderung von inklusivem Wachstum und der soziale Zusammenhalt. In Übereinstimmung mit diesen Prioritäten trägt der Fachausschuss immer wieder zu Forschungsaktivitäten und Innovation innerhalb der IVSS bei, in Bereichen wie: Deckungslücken für schwer zu deckende Gruppen, Ausbildung von Pflegenden, Rehabilitation sowie innovative Initiativen in der Palliativpflege und zur Erhaltung der Eigenständigkeit älterer Menschen. Für diese Beiträge wird der Fachausschuss in weiten Kreisen gewürdigt.