Sektion für den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Mitgliedschaft

Sektion für den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Mitgliedschaft

Die Internationale Sektion der IVSS für den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen ist bestrebt, den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen durch den internationalen Erfahrungsaustausch zu verbessern. Sie vereint Institutionen und Experten, die den Arbeitsschutz für das Personal im Gesundheitswesen fördern.

Die Sektion ist interessiert daran, neue Mitglieder zu gewinnen. Einrichtungen und Experten, die aktiv zur Erfüllung ihrer Aufgaben beitragen können, werden ermutigt, beizutreten.

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Zugang zu Informationen;
  • einzigartiges Forum für den Austausch von Informationen und Erfahrungen;
  • Bereitstellung praktischer Lösungen zu spezifischen Themen;
  • Zugang zu Fachpublikationen;
  • Treffen mit Experten aus Europa und Übersee;
  • Vorzugspreise für Mitglieder bei internationalen Veranstaltungen.

Hier finden Sie die Mitgliederliste.

Arten der Mitgliedschaft

Die Sektion bietet zwei Arten der Mitgliedschaft an:

Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied werden können die Mitglieder der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) sowie gemeinnützige Organisationen, welche für die Verwaltung der sozialen Sicherheit im Gesundheitswesen zuständig sind.

Korrespondierende Mitglieder

Korrespondierende Mitglieder werden können Organisationen, die zum Ziel haben, die soziale Sicherheit im Gesundheitswesen zu fördern und zu verbessern, insbesondere im Bereich der Prävention, wenn sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, sowie Experten aus dem Bereich des Gesundheitswesens und des Arbeitsschutzes. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für korrespondierende Mitglieder wird vom Vorstand festgelegt.

Beantragung einer Mitgliedschaft

Organisationen und Einzelpersonen, die der Sektion beitreten möchten, werden gebeten, einen formlosen Antrag unter Angabe der Hauptziele ihrer Organisation oder ihres Haupttätigkeitsfeldes an das Sekretariat der Internationalen Sektion der IVSS für den Arbeitsschutz im Gesundheitswesen zu richten, entweder per Post oder per E-Mail.

Der Vorstand der Sektion prüft alle Anträge auf Mitgliedschaft. Das Sekretariat informiert die Antragsteller anschließend über das Ergebnis dieser Prüfung.