Die seit 1948 veröffentlichte International Social Security Review ist die bedeutendste internationale Vierteljahreszeitschrift der Welt auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit.
Dieser Artikel untersucht in einem Vergleich zwischen Mexiko und Uruguay die Erwerbsbiografien von Beschäftigten und ihre Schwierigkeiten, die Mindestbeitragsdauer für einen Anspruch auf die beitragsabhängige Altersrente zu erreichen. Anhand von Verwaltungsdaten zu Erwerbsbiografien wurde ein Modell erstellt, mit dem abgeschätzt werden kann, wie wahrscheinlich es ist, einen bestimmten Beitragsstatus zu erreichen oder ihn zu verlieren. Das Modell wurde anschließend einer Monte-Carlo-Simulation unterzogen, um mögliche Beitragsverläufe abzuschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Risiko negativ korreliert ist mit zunehmender Zeit, die eine Person in einem bestimmten Status verbringt, und dass daher sowohl in Mexiko als auch in Uruguay eine bedeutende Gruppe von Arbeitnehmern Schwierigkeiten haben wird, einen Anspruch auf eine beitragsabhängige Altersrente zu erwerben. Die sehr unterschiedlichen Deckungsergebnisse der beiden Länder könnten darauf zurückzuführen sein, dass die Herausforderungen aufgrund geringer Beitragsdichte in den zwei nationalen Systemen unterschiedlich angegangen werden.
In den meisten Rechtssystemen erhalten Arbeitnehmer mit körperlich anstrengenden und gefährlichen Tätigkeiten eine vorteilhafte Behandlung, gewöhnlich in Form einer Frührente im Rahmen eines Sonderrentensystems. Für diese Sonderbehandlung werden verschiedene Gründe angeführt: i) die Entschädigung der Arbeitnehmer für ihre beschwerliche Arbeit, ii) der Schutz der Arbeitnehmer vor einer Gesundheitsgefährdung und iii) die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit in der Kosten- und Leistungsverteilung des Systems der sozialen Sicherheit. Der Artikel behandelt diese Fragen aus sozioökonomischer Sicht und kommt zum Schluss, dass eine Frührente für Arbeitnehmer mit körperlich anstrengender und gefährlicher Tätigkeit notwendig ist, wenn die Gleichbehandlung sichergestellt werden soll. Dies wird dadurch erreicht, dass Menschen in unterschiedlichen Situationen je nach Größe des Unterschieds unterschiedlich behandelt werden. Außerdem wird im Artikel eine Formel vorgestellt, mit der sich genau berechnen lässt, wann ein Arbeitnehmer das Recht haben sollte, in den Ruhestand zu treten. Damit will man sicherstellen, dass Menschen in Arbeitsfeldern, die eine geringere Lebenserwartung zur Folge haben, nicht systematisch geringere Leistungen des Rentensystems erwarten müssen, obwohl sie Beiträge in gleicher Höhe geleistet haben. Anschließend werden die Folgen für die Gestaltung und die Attraktivität von Sonderrentenleistungen diskutiert.
Dieser Artikel beschreibt die Umsetzung der Kinderbeihilfe – eine der großen Sozialschutzmaßnahmen Nepals – und zeigt Engpässe auf, welche die Wirksamkeit letztlich beeinträchtigen. Die Erbringung funktioniert zwar insgesamt für viele Leistungsempfänger, aber es wurden Unstimmigkeiten zwischen der Strategie auf dem Papier und der Art der tatsächlichen Umsetzung gefunden. Der Wirkungsgrad ist hoch, obwohl die Einkommensvoraussetzung in der Praxis nicht angewendet wird. Das Wissen der Leistungsempfänger über Anmeldung, Anspruchsvoraussetzungen und -berechtigung ist aufgrund der informellen Informationskampagnen lückenhaft. Die Auszahlungen variieren in der Höhe und erfolgen meist unregelmäßig. Diese Umsetzungsengpässe schränken die Wirksamkeit der Beihilfe ein und dämpfen ihr Wirkungspotential.
Lateinamerika hat dank einer günstigen Wirtschaftslage und nationalen Reformen der Arbeitsmärkte und Sozialschutzprogramme bedeutende Fortschritte bei der Ausweitung der Deckung durch die soziale Sicherheit erzielt. In einigen Ländern sind die Fortschritte jedoch schwächer ausgefallen, sodass die Deckungsniveaus stagnierten. Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, dass die Renten- und Krankenversicherungsdeckung ausgeweitet und die Arbeitsmärkte nach und nach formalisiert werden: bessere Arbeitsbedingungen, flexiblere Anspruchsbedingungen für eine beitragsabhängige Deckung und eine Stärkung der überwachenden und regulierenden Funktion des Staates. Der Artikel untersucht zunächst die Beziehung zwischen Sozialschutz und informeller Beschäftigung in Lateinamerika und beleuchtet dabei insbesondere die Zusammenhänge zwischen informellen Arbeitsmärkten, fehlendem Sozialschutz und der Höhe der nicht gezahlten Beiträge. Ebenso betont werden die Fortschritte in der Region bei der Ausweitung des Sozialschutzes dank der Anstrengungen zur Formalisierung der Arbeitsmärkte. Die Länder Lateinamerikas haben verschiedene Politiken verfolgt, um die Formalisierung zu fördern, und dadurch sind auch die Lohnungleichheiten zurückgegangen, nachdem besonders der Niedriglohnsektor von der Formalisierung profitiert hat. Zum Schluss werden auch kontroverse und divergierende Sichtweisen zur Finanzierung der sozialen Sicherheit in der Region diskutiert. Diese Sichtweisen bevorzugen zumeist beitragsunabhängige Finanzierungsmechanismen gegenüber beitragsabhängigen und unterstützen Vorschläge für eine begrenzte Deckung, befassen sich jedoch nicht mit der sozialen Schichtung beim Sozialschutzzugang. Als entscheidend wird eine verstärkte Angleichung der Leistungen angesehen: Die Strategien zur Universalisierung des Sozialschutzes in der Region sollten sich nicht ausschließlich auf eine Ressourcenmaximierung konzentrieren, sondern auch deren Form verbessern, da institutionelle Veränderungen ein wesentlicher Motor für Innovationen sein können.
Der Artikel geht der Frage nach, wie die Legitimität (Anerkennung oder Nichtanerkennung) der „Ethnizität" und „Invalidität" von Beschäftigten die öffentliche Politik in Skandinavien zur Förderung der Arbeitsmarkteinbindung junger Erwachsener beeinflusst. Der Artikel untersucht, wie eine nachweisliche Nichtanerkennung und mangelnde Unterkünfte zu wesentlichen Faktoren für einen schwierigen Übergang von der Schule zur Arbeit werden können und wie die soziale Kontrolle (oder Selbstkontrolle) ein guter Weg sein kann, um den möglichen Ausschlussfaktoren im Übergang von der Schule zur Arbeit in den beiden Gruppen vorzubeugen, entgegenzuwirken und sie zu korrigieren. Die Autoren zeigen, dass im Umsetzungsstadium des politischen Prozesses mehr Aufmerksamkeit nötig ist, wenn man in der Lage sein will festzustellen, ob scheinbar neue oder innovative regulative Politiken und Maßnahmen tatsächlich zu gleichen Chancen führen.
In diesem Artikel werden innovative arbeitgeberorientierte Aktivierungsmaßnahmen beschrieben, welche die Bereitschaft von Arbeitgebern erhöhen sollen, Erwerbslose einzustellen und eventuell auszubilden und zu führen. Diese Maßnahmen können aus einer Verantwortung bei der Aktivierung bestehen, wobei den Arbeitgebern Dienstleistungen angeboten oder Teilnahmeanreize gesetzt werden. Die Arbeitgeber können sich als Kunde oder als Ko-Produzent an der politischen Umsetzung beteiligen. Qualitative empirische Daten aus zwei holländischen Städten zeigen, dass die Arbeitgeber unterschiedliche Motive haben, sich zu beteiligen: Sie wollen entweder neue Arbeitskräfte einstellen, ihre Kosten senken oder sich sozialverantwortlich betätigen. Die gegenwärtige Praxis zeigt hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung und der Zufriedenheit der Arbeitgeber unterschiedliche Resultate. Die aktive Beteiligung der Arbeitgeber als Koproduzenten scheint ihre Bereitschaft zu erhöhen, ihre Anforderungen flexibler zu gestalten, und sie scheint zu einer größeren Zufriedenheit mit den Ergebnissen zu führen. Am Schluss des Artikels werden die Konsequenzen dieses Modells für die Steuerung von Aktivierungspolitiken diskutiert.
Dieser Artikel analysiert die Wirksamkeit des garantierten Mindesteinkommens (Revenu Minimum Garanti, RMG) in Luxemburg, ausgehend von den Daten aus dem Jahr 2007. Zur Ermittlung der Wirksamkeit dieser Hilfsleistung zählen wir zunächst die anspruchsberechtigten Haushalte im Jahr 2007 einmal nach den Kriterien von 2007 und einmal nach den Kriterien von 1986 . Es zeigt sich, dass nach den Kriterien von 2007 5,5 Prozent der Haushalte bezugsberechtigt sind, während es nach den Kriterien von 1986 nur 3,75 Prozent gewesen wären. Dies belegt, dass durch die Ausweitung der Berechtigungskriterien mehr von Armut betroffene Haushalte erreicht werden. Anschließend analysiert der Artikel die Wirksamkeit unter einem anderen Aspekt, nämlich demjenigen der Nichtinanspruchnahme im Jahr 2007. Zwei Drittel der bezugsberechtigten Haushalte haben das RMG nicht in Anspruch genommen. Regressionsanalysen der möglichen Faktoren der Nichtinanspruchnahme haben die häufig in der Literatur angeführten Hypothesen bestätigt: So spielen einerseits der finanzielle Aspekt, also der nutzbare Nettowert der Unterstützung, und andererseits die Stigmatisierung, die mit der Inanspruchnahme einhergeht, eine wesentliche Rolle bei der Nichtinanspruchnahme des RMG.