Die seit 1948 veröffentlichte International Social Security Review ist die bedeutendste internationale Vierteljahreszeitschrift der Welt auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit.
In diesem Artikel geht es um den Zusammenhang zwischen Rente und Erwerbseinkommen am Beispiel der Beiträge der sozialen Sicherheit in ausgewählten OECD-Ländern. Die Reglemente der untersuchten Rentensysteme lassen eine sehr starke Kopplung von Erwerbseinkommen und Rentenhöhe erkennen. In den meisten der untersuchten Länder wird diese Kopplung jedoch durch die verwendeten Methoden der Rentenberechnung verzerrt, da bestimmte Parameter zur Rentenberechnung oder Instrumente zur Kompensation von Karriereunterbrüchen eingesetzt werden. Deshalb müssen die Parameter der Rentenberechnung und die Solidaritätsmaßnahmen im Ruhestand mitberücksichtigt werden, damit ein genaueres Bild der Beziehung zwischen Erwerbseinkommen und Rentenhöhe entsteht. Letztlich bleibt jeglicher Vergleich zwischen den Rentensystemen verschiedener Länder aufgrund der vielen Besonderheiten eine große Herausforderung.
Der Artikel geht der Frage nach, wie die Legitimität (Anerkennung oder Nichtanerkennung) der „Ethnizität" und „Invalidität" von Beschäftigten die öffentliche Politik in Skandinavien zur Förderung der Arbeitsmarkteinbindung junger Erwachsener beeinflusst. Der Artikel untersucht, wie eine nachweisliche Nichtanerkennung und mangelnde Unterkünfte zu wesentlichen Faktoren für einen schwierigen Übergang von der Schule zur Arbeit werden können und wie die soziale Kontrolle (oder Selbstkontrolle) ein guter Weg sein kann, um den möglichen Ausschlussfaktoren im Übergang von der Schule zur Arbeit in den beiden Gruppen vorzubeugen, entgegenzuwirken und sie zu korrigieren. Die Autoren zeigen, dass im Umsetzungsstadium des politischen Prozesses mehr Aufmerksamkeit nötig ist, wenn man in der Lage sein will festzustellen, ob scheinbar neue oder innovative regulative Politiken und Maßnahmen tatsächlich zu gleichen Chancen führen.
In diesem Artikel werden innovative arbeitgeberorientierte Aktivierungsmaßnahmen beschrieben, welche die Bereitschaft von Arbeitgebern erhöhen sollen, Erwerbslose einzustellen und eventuell auszubilden und zu führen. Diese Maßnahmen können aus einer Verantwortung bei der Aktivierung bestehen, wobei den Arbeitgebern Dienstleistungen angeboten oder Teilnahmeanreize gesetzt werden. Die Arbeitgeber können sich als Kunde oder als Ko-Produzent an der politischen Umsetzung beteiligen. Qualitative empirische Daten aus zwei holländischen Städten zeigen, dass die Arbeitgeber unterschiedliche Motive haben, sich zu beteiligen: Sie wollen entweder neue Arbeitskräfte einstellen, ihre Kosten senken oder sich sozialverantwortlich betätigen. Die gegenwärtige Praxis zeigt hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung und der Zufriedenheit der Arbeitgeber unterschiedliche Resultate. Die aktive Beteiligung der Arbeitgeber als Koproduzenten scheint ihre Bereitschaft zu erhöhen, ihre Anforderungen flexibler zu gestalten, und sie scheint zu einer größeren Zufriedenheit mit den Ergebnissen zu führen. Am Schluss des Artikels werden die Konsequenzen dieses Modells für die Steuerung von Aktivierungspolitiken diskutiert.
In den Neunzigerjahren folgten einige lateinamerikanische und andere Länder dem Beispiel Chiles und reformierten ihr Rentensystem. Bei diesen Reformen ging es um voll kapitalgedeckte und privat geführte Rentenmodelle. Obwohl diese Reformen positive Aspekte aufwiesen, sind die Pensionseinkünfte dennoch für zahlreiche Rentenbezüger in diesen Systemen nicht angemessen. Berufliche Vorsorgepläne könnten alternativ und ergänzend helfen, die Angemessenheit der Renten zu verbessern. In diesem Beitrag werden verschiedene ergänzende Altersvorsorgemodelle diskutiert; insbesondere wird der Fall der Dominikanischen Republik untersucht. Wir behaupten, dass ergänzende Betriebsrentensysteme eine zweckdienliche Option für das Entwicklungsland darstellen.
Der Wettbewerbsdruck infolge der wirtschaftlichen Integration in Europa stellt die territoriale Souveränität nationaler Wohlfahrtsstaaten zunehmend infrage. Dies macht es erforderlich, nationale Systeme der sozialen Sicherheit im Zentrum der nationalen und supranationalen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Räume der Europäischen Union zu positionieren. Auf der transnationalen Ebene weckte die Richtlinie der Europäischen Kommission über die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAv) von 2003 die falsche Vorstellung, dass ein Binnenmarkt für die betriebliche Altersvorsorge bald in Reichweite sein würde. Dieser ist jedoch nicht zustande gekommen, weil die EbAv, die gleichzeitig Finanzvehikel und Sozialversicherungsinstitutionen sind, die konstitutionelle Asymmetrie zwischen Maßnahmen zur Förderung der Markteffizienz und Maßnahmen zur Förderung des Sozialschutzes verkörpern. Während der Abbau der Finanz‐ und Steuerschranken zügig vorangeschritten ist, fand die Harmonisierung der Sozial‐ und Arbeitskomponenten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge nicht statt, was die Entwicklung gesamteuropäischer Rentenpläne verlangsamt hat. Dessen ungeachtet steht der Weg zu einem Binnenmarkt für die betriebliche Altersvorsorge weiter offen. Das stärkere Engagement von Unternehmen und supranationalen Akteuren zeitigt derweil erste positive Resultate.