Vision Zero

Europäische Union übernimmt Vision Zero-Ansatz

Vision Zero

Europäische Union übernimmt Vision Zero-Ansatz

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem den „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027“ veröffentlicht. Darin wird der Vision Zero-Ansatz übernommen, um arbeitsbedingte Todesfälle in der Europäischen Union (EU) zu verhindern. Dies zeigt, dass der Ansatz Vision Zero, der von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) entwickelt und ursprünglich als Kampagne konzipiert wurde, immer stärker zu einem strategischen Werkzeug wird.

Die Europäische Säule sozialer Rechte verankert den Arbeitsschutz als Anliegen von hoher Priorität für die EU. Während der Pandemie hat sich auf dramatische Art und Weise gezeigt, wie wichtig die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Der neue Strategische Rahmen macht Arbeitsschutz überdies zu einem entscheidenden Bestandteil der Bemühungen der EU für eine nachhaltigere Erholung (Stichwort „Build back better“) nach der Coronavirus-Krise.

Wie die Zahlen zeigen, war die EU vor der Pandemie in diesem Bereich bereits auf gutem Weg: Zwischen 1994 und 2018 konnten die arbeitsbedingten Todesfälle um 70 Prozent verringert werden. Dennoch kam es im Jahr 2018 zu 3,1 Millionen Arbeitsunfällen, 3 300 davon mit tödlichem Ausgang. Aus diesem Grund hat sich die EU neue Ziele gesetzt und für deren Erreichung den Vision Zero-Ansatz übernommen.

„[…] Unser Ansatz [muss] dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU möglichst auf null zu senken. Gesundheit am Arbeitsplatz bezieht sich nicht nur auf unsere körperliche Verfassung, sondern auch auf unseren psychischen Zustand und unser Wohlbefinden“, erklärte Nicolas Schmit, EU‑Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte in einer Pressemitteilung.

Die neue Strategie der EU verfolgt drei Hauptziele:

  1. Antizipierung und Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt
  2. Verbesserung der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  3. Stärkung der Vorsorge für etwaige künftige Gesundheitskrisen

Vision Zero wird für die Erreichung des zweiten Ziels eine entscheidende Rolle spielen. „Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle so weit wie möglich zu reduzieren, im Einklang mit dem Ansatz ‚Vision Zero‘ für arbeitsbedingte Todesfälle in der EU“, heißt es in der Strategie. Die wichtigsten Handlungsansätze, um dies zu erreichen, sind:

  • die Verbesserung der Datenerfassung zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Analyse der Ursachen für jeden arbeitsbedingten Tod oder jede arbeitsbedingte Verletzung;
  • die Einrichtung einer speziellen dreigliedrigen Arbeitsgruppe „Vision Zero“ des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) und die Entwicklung gezielter Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung;
  • eine verstärkte Durchsetzung durch Unterstützung des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) bei der Sensibilisierung für die Verringerung arbeitsbedingter Todesfälle auf Unternehmensebene, Austausch bewährter Verfahren und Unterstützung einer intensiveren Schulung von Arbeitsaufsichtsbehörden.

Unter den nahezu 12 000 Unternehmen, Partnern und Schulungsleitenden aus Europa, welche der Vision Zero-Kampagne beigetreten sind, befindet sich auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit wird die EU bei ihren Anstrengungen unterstützen, indem sie ihre Mitglieder und Netzwerke mobilisiert und einen Dialog in einschlägigen europäischen und internationalen Foren führt.