Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Arbeitsplatzbezogene Prävention

Arbeitsplatzbezogene Prävention -
Einführung

Die Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention befassen sich mit Arbeitsplatzrisiken, die von Trägern der sozialen Sicherheit versichert werden. Träger der sozialen Sicherheit finden darin Anleitungen zur Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Neben Rehabilitation und Entschädigung bildet Prävention einen entscheidenden Teil der sozialen Sicherheit. Das Ziel ist der Schutz der versicherten Bevölkerungsgruppen vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. In den meisten Ländern existieren gesetzliche Unfall-versicherungssysteme. Doch laut Informationen, die von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) erhoben wurden, haben viele dieser Träger noch keine Präventionskapazitäten und -programme entwickelt.

Die Bedeutung der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die Gesellschaft ist offensichtlich. Investitionen in Präventionsmaßnahmen haben die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufs-krankheiten erheblich verringert, haben Menschenleben gerettet und menschliches Leid verhindert und schützen die Gesundheit und das Wohlergehen von Arbeitnehmern. Sichere und gesunde Arbeits-bedingungen werden zunehmend als strategische Vermögensanlage für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt betrachtet, denn sie führen direkt zu mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Die internationale Studie der IVSS zu Kosten und Nutzen von Präventionsmaßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Unternehmen konnte eine globale Return on Prevention (Kosten-Nutzen-Verhältnis, ROP) von 1:2,2 oder 120 Prozent nachweisen. Daran zeigt sich eindeutig das immense Potenzial, das sich für Unternehmen und die Gesellschaft heute durch Prävention ergibt.

Für Träger der sozialen Sicherheit bedeutet die Einbindung in Präventionsmaßnahmen die proaktive Bekämpfung der Arbeitsplatzrisiken, bevor Leistungen für Behandlung, Rehabilitation, vorgezogenen Ruhestand oder Invalidität erbracht werden. Es gilt also der Grundsatz „Prävention ist besser als Rehabilitation“ und „Rehabilitation ist besser als Entschädigung“.

Ausgehend von diesem strategischen Ansatz, bieten die IVSS-Leitlinien den Trägern der sozialen Sicherheit, die auf diesem Gebiet tätig sind, einen umfassenden Katalog an Präventionskonzepten und -instrumenten für den Aufbau der eigenen Präventionskapazitäten, -infrastrukturen, -programmen und -maßnahmen. Dabei werden jeweils die speziellen nationalen und institutionellen Umstände berücksichtigt.

Diese Leitlinien richten sich vornehmlich an alle Träger der sozialen Sicherheit, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern, sowie an alle Träger die in den Folgeprozess mit einbezogen werden können, wie z. B. Kranken- und Rentenkassen, die Arbeitslosenversicherung oder weitere Sozialversicherungskassen).