Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien:
  • Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit -
Leitlinie 51. Die Wahl zwischen externer oder interner versicherungsmathematischer Expertise

Die Institution der sozialen Sicherheit entscheidet, ob zur Durchführung der versicherungsmathematischen Arbeit für Systeme der sozialen Sicherheit interne oder externe Expertise eingesetzt wird. Die Institution der sozialen Sicherheit versucht stets, für die Durchführung der versicherungsmathematischen Arbeit für das System der sozialen Sicherheit eine interne versicherungsmathematische Expertise aufzubauen.

Die Entscheidung, ob externe oder interne versicherungsmathematische Expertise eingesetzt wird, soll im Kontext der Institution der Institution der sozialen Sicherheit gefällt werden, und dabei sollte auch das Umfeld berücksichtigt werden, in dem die Institution operiert. Bei dieser Entscheidung sollte die Institution der sozialen Sicherheit die Bedürfnisse und Merkmale aller Systeme der sozialen Sicherheit berücksichtigen, die in den Verantwortungsbereich der Institution fallen. Angesichts der verschiedenen Bereiche möglicher versicherungsmathematischer Arbeit kann die Wahl betreffend interne oder externe versicherungsmathematische Expertise von der Art der zu erledigenden Arbeit abhängen.